Anpassung an das Gesetz vom 7. August 2023 über Gemeinnützige Vereinigungen und Stiftungen

Das Gesetz vom 7. August 2023 über gemeinnützige Vereinigungen und Stiftungen ist am 23. September 2023 in Kraft getreten. Für gemeinnützige Vereinigungen (“ASBL”) und Stiftungen, die vor diesem Datum bestanden haben, gilt eine Übergangsfrist von 24 Monaten, um die Satzungen an die Bestimmungen des neuen Gesetzes anzupassen.

In diesem Zusammenhang weisen wir die Verantwortlichen von ASBLs und Stiftungen auf das Ende dieser Übergangsfrist am 23. September 2025 hin. Bis zu diesem Datum müssen die Satzungen der Vereinigung mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen, sofern dies nicht bereits geschehen ist.

Wir laden die betroffenen Akteure ein, die verschiedenen vom Ministerium der Justiz bereitgestellten Informationen auf der Internetseite www.myasbl.lu zu konsultieren. Je nach Bedarf können Sie etwaige Fragen zu diesem Thema an spezialisierte Juristen richten, entweder über ein speziell dafür eingerichtetes Callcenter oder während öffentlichen Informationsveranstaltungen. Die Details dazu finden Sie online.